Jeder Arbeitnehmer hat Anspruch auf einen Jahresurlaub, der vom Arbeitgeber bezahlt wird. Dies regelt das Bundesurlaubsgesetz. Da der Urlaub der Erholung dient, wird er im Regelfall auch genommen, sodass am Jahresende nichts mehr übrig ist. Es gibt allerdings Fälle, bei denen es dem Arbeitnehmer unmöglich war, seinen Urlaub im Kalenderjahr zu nehmen. Hier steht die Frage im Raum, was mit dem Resturlaub geschehen kann: Mitnahme ins neue Jahr, Bezahlung durch den Arbeitgeber oder verfallen die Urlaubstage am Ende?