07
August
2017

Unternehmensgründung in der Gastro-Branche – so wird das Vorhaben zum Erfolg

"Wer nix wird, wird Wirt"?
Diese alte Redewendung ist längst Schnee von gestern. Denn Fakt ist, dass die Existenzgründung im Gastronomiegewerbe jede Menge Know-how, Durchhaltevermögen und Disziplin erfordert.

Nur Mut zur Unternehmensgründung als Gastronom!

Eine der Hauptschwierigkeiten, eine Existenzgründung in der Gastronomie zu wagen, liegt in erster Linie darin, dass es heute an fast jeder Ecke ein Restaurant, ein Bistro, ein Café oder eine Kneipe gibt. Ist es in Anbetracht dessen tatsächlich noch sinnvoll, ein weiteres Lokal zu eröffnen? Nun, wenn das Konzept stimmt, die Geschäftsidee einzigartig ist, und wenn dann auch noch der jeweilige Standort mit Bedacht gewählt wird – warum nicht? Denn selbst wenn der Markt in dieser Branche gesättigt scheint, so kommen Innovation, Individualität und Kreativität beim zahlenden Kunden ausgesprochen gut an. Eben das ist es doch, was am Ende des Tages wirklich zählt! Eine sehr vielversprechende Basis also, um den Schritt in die eigene Existenz zu wagen.

Den unternehmerischen Erfolg vor Augen – mitunter ist Klinkenputzen angesagt

Der erste Schritt ist die Erstellung eines Business-Plans. Weil der Einstieg in das Gastro-Gewerbe mit einem nicht unerheblichen finanziellen Aufwand verbunden ist, gehört die Beschaffung von Fremdkapital meist zu den ersten Schritten, die es zu erledigen gilt. Das Problem: Ohne einen soliden und professionell konzeptionierten Business-Plan wird der Existenzgründer in spe von keiner Bank der Welt einen Kredit bzw. ein Darlehen bekommen. Vielmehr ist es daher vonnöten, den zu erwartenden unternehmerischen Erfolg sowie die Rentabilität des gastronomischen Unternehmens klar und deutlich herauszustellen.

unternehmer impulse Gastro GruendungDas heißt zugleich, von Anfang an mit dem eigenen Businesskonzept die Basis dafür schaffen zu können, dass mögliche schwierige Phasen und Krisenzeiten abgefangen, spezielle Marktveränderungen rechtzeitig erkannt werden und adäquat agieret wird.

Tipp:
Der Erfolg oder Misserfolg eines gastronomischen Unternehmens hängt nicht ausschließlich von der Standortwahl ab. Sicherlich profitieren viele Restaurants, Kneipen und Cafés von Laufkundschaft. Ohne Frage. Wer jedoch ausgefallene Speisen und Getränke zu bieten hat, der wird sich auch darüber freuen können, dass der Gast gerne den Weg in weiter entlegene Bereiche in Kauf nimmt.

Die Zielgruppenplanung

Wo wird der Gastronomiebetrieb positioniert sein und welche Zielgruppen sollen angesprochen werden? Passt das unternehmerische Konzept zu dem Areal, in dem der Gastro-Betrieb angesiedelt werden soll? Weitere Fragen, die sich der zielorientierte Existenzgründer stellen sollte, sind:

  • Reicht das ins Auge gefasste Zielgruppenpotenzial aus, um langfristig einen Unternehmenserfolg zu gewährleisten?
  • Wie muss diesbezüglich das Angebot konzipiert sein, um die Ansprüche der künftigen Gäste in vollem Maße zu erfüllen?
  • Bietet das Konzept die Chance, flexibel agieren und sich den Marktveränderungen anpassen zu können?
  • Ist das Geschäftskonzept standortgebunden – und wie kann diese Standortgebundenheit flexibler gestaltet werden?

Wenn bereits eine oder mehrere bestimmte Zielgruppen im Fokus stehen, so bedeutet das nicht, dass man hiermit auch über Jahre hinweg Erfolg haben wird. Vielmehr liegt der Schlüssel des Erfolges darin, rechtzeitig neue Trends zu erkennen und sich den Gegebenheiten der Branche in der jeweiligen Region anzupassen.

Die Basis-Ausstattung eines jeden Gastro-Betriebes beinhaltet, für Küche und Kühl- bzw. Lagerraum entsprechende Küchenutensilien, Edelstahlmöbel, Spülgerätschaften, Küchen- und Kühltechniken sowie Kochgeschirr anzuschaffen. Auch der Gastraum- und Thekenbereich ist mit modernem Geschirr und Besteck sowie mit Mobiliar, Kassensystemen und einer Schankausstattung zu bestücken. Am besten erstellen Sie eine Checkliste und nehmen als erste Anlaufstelle das Angebot von dem B2B Händler Gasoni unter die Lupe. Der Erwerb von Berufsbekleidung und Accessoires sowie von Büromaterial, Aufbewahrungs-, Verpackungs- und Reinigungsmaterialien sollte ebenfalls nicht vergessen werden. Hinzu kommt das Equipment für den Sanitär- und WC-Bereich. Apropos:

Das Geschäft mit dem Geschäft – Toilettenpflicht nur für ausgewählte Gastronomiebetriebe
In jedem gastronomischen Betrieb mit einer Größe von mehr als 50 m² oder mit mehr als 50 Sitzplätzen ist die Bereitstellung von Gäste-Toiletten unverzichtbar. Allerdings nur dann, wenn Alkohol an die Gäste ausgeschenkt wird. Gasträume mit einer Größe von unter 50 m² müssen unter bestimmten Voraussetzungen ebenfalls Toiletten vorweisen. Jedoch ist es in diesem Fall nicht erforderlich, den WC-Bereich nach Geschlechtern aufzuteilen.

Die rechtliche Seite der Gastro-Medaille

Bevor eine geeignete Location ausgewählt wird, muss eine Gaststättenerlaubnis vorliegen, welche beim Gewerbe- oder Ordnungsamt beantragt werden kann. Nur wenn diese Bescheinigung nachgewiesen werden kann, dürfen auch alkoholische Getränke im Gastraum ausgeschenkt werden. Wissenswert ist, dass eine solche Erlaubnis nicht ohne Weiteres ausgestellt wird, sondern es ist die Vorlage zahlreicher Dokumente erforderlich. Das Gewerbeamt vor Ort sowie nicht zuletzt das Gewerbeaufsichtsamt geben diesbezüglich gerne explizit Auskunft. Die Kontaktaufnahme mit dem Gesundheitsamt ist ebenfalls ein Muss. Schließlich werden im Gaststättengewerbe Nahrungsmittel angeboten, sodass sowohl die Betreiber als auch die Mitarbeiter Gesundheitszeugnisse vorweisen müssen. Gleichzeitig ist es erforderlich, einen Lehrgang zum Thema Hygienevorschriften – entweder beim Gesundheitsamt oder bei der IHK – zu absolvieren. Genauso wichtig ist die Teilnahme an einer spezifischen Gaststättenunterrichtung bei der jeweils zuständigen Handwerkskammer.

Aktuelle Bestimmungen sind zu berücksichtigen

Immer wieder werden gesetzliche Richtlinien verabschiedet, über die sich der Gastronom zwingend informieren sollte. Idealerweise geschieht dies schon im Vorfeld der Geschäftsgründung. Hierbei spielen zum Beispiel das Jugendschutzgesetz, das Rauchverbot sowie auch preisliche Bestimmungen eine zentrale Rolle. Nicht zu vergessen ist, dass sich der Gastronom in spe bei der zuständigen Behörde unbedingt über die Gema-Anmeldung informiert.

Tipp:
Grundsätzlich ist es sinnvoll, ein Existenzgründungsseminar zu besuchen, um sich hier über die Grundlagen des Gastro-Geschäftes zu informieren. Darüber hinaus können sich Gründungswillige über die korrekte Erstellung eines Businessplans sowie über aktuelle steuerliche und versicherungsspezifische Aspekte informieren.

Kategorie Unternehmensführung